Gesetzlich versicherte Patienten/innen
Die anfallenden Behandlungskosten werden in der Regel in vollem Umfang von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Privat versicherte Patienten/innen
Die Versicherungsbedingungen der privaten Kostenträger sind unterschiedlich, sodass die Kostenerstattung unterschiedlich gehandhabt wird. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen.
Beihilfe
Die Kostenerstattung von Beihilfeberechtigten richtet sich nach den Beihilfevorschriften.
Selbstzahler
Eine Übernahme der Kosten durch die Eltern selbst ist möglich.
Privatbehandlungen, die Sie selbst, Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe bezahlen, werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet.
Ausfallhonorar
Jede einzelne Therapiestunde wird terminiert und sorgfältig vorbereitet, Ausfälle können daher nicht kurzfristig durch andere Patienten ersetzt werden. Daher bitte ich um Verständnis, dass Termine mit einem Ausfallhonorar berechnet werden, falls nicht 48 Stunden vorher abgesagt wird.